Archiv für den Monat: Juni 2020

Der Vorstand informiert über erneute Lockerungen ab 01. Juli 2020

Mit der ab 01. Juli gültigen Corona-Verordnung sind erneut wesentliche Lockerungen verbunden, die unser Vereinsleben betreffen.

Die relevanten Änderungen ab Mittwoch, 01.07.2020, für unsere Mitglieder auf einen Blick:

  • Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung des Abstands von 1,5 m wieder genutzt werden. Aufgrund dieser Vorgabe wird die Personenanzahl in unseren Umkleiden auf max. 4 Personen (inklusive duschender Personen), in unseren Duschen auf max. 2 Personen begrenzt. Zudem ist der Aufenthalt in Umkleiden und Duschen zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der andauernden Sanierungsarbeiten des Wasserschadens in den Duschen können diese derzeit noch nicht genutzt werden!

Sobald die Nutzung möglich ist, wird der Vorstand sie freigeben (ca. 2 – 3 Wochen).

Die Umkleiden können aber unter Einhaltung der Vorgaben ab sofort genutzt werden.

  • Im öffentlichen Raum – genau wie im privaten Raum – dürfen sich bis zu 20 Personen treffen (ohne zwingende Einhaltung des Abstands)); dies gilt auch für die Anzahl der Personen, die an einem Tisch sitzen dürfen.

Weiterhin gültig bleiben die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten:

  • Bei typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus oder bei Kontakt mit einer infizierten Person, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, gilt ein Zutrittsverbot des Vereinsgeländes und ein Teilnahmeverbot an allen vom Verein angebotenen Aktivitäten
  • Regelmäßiges Händewaschen bzw. Hände desinfizieren, v.a. vor Nutzung unserer Vereinsgaststätte
  • Erhebung von Kontaktdaten bei der Platzbuchung und der Nutzung der Vereinsgaststätte (mit vollständigem Vor- und Nachnamen aller Beteiligten; bei Gastspielern muss zusätzlich der Verweis „Gast“ angegeben werden)
  • Zwischen den Tischen unserer Vereinsgaststätte muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden, Verkehrswege müssen freigehalten werden
  • Beim Betreten und Verlassen des Platzes, so wie während den Pausen ist der Abstand von 1,5 m einzuhalten
  • Auf Handshake wird verzichtet
  • Die Empfehlungen lauten zudem weiterhin Kontakte möglichst einzuschränken und Abstand zu halten

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern weiterhin eine gesunde Saison und unter Einhaltung der Verordnungen eine schöne Zeit auf unserer Anlage.

Der Vorstand informiert über weitere Lockerungen

Mit dem Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung BaWü weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen, die auch unser Vereinsleben betreffen.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

  • „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“ (CoronaVO vom 10.06.2020)

Damit wird das Aufenthaltsverbot auf unserer Terrasse bei Nichtverzehr in unserer Vereinsgaststätte aufgehoben.

  • Mit der oben genannten Änderung dürfen an einem Tisch unserer Vereinsgaststätte ebenfalls bis zu 10 Personen sitzen. Damit kann auch unser Stammtisch im Vereinsheim wieder genutzt werden.

Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen Kontakte möglichst einzuschränken und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Der Vorstand bittet seine Mitglieder – trotz aller Lockerungen – die weiterhin geltenden Vorschriften einzuhalten.

Doppel Spiel ist seit 04.06.20 in BaWü wieder erlaubt!

Mit Meldung vom 04.06. übermittelt der WTB die Erlaubnis des Landes BaWü Doppel wieder spielen zu dürfen.

Eilmeldung (4. Juni) Das Ziel ist erreicht: Doppelspiel ist ab sofort erlaubt

Die Bemühungen der Tennislandesverbände haben Früchte getragen. Mit heutigem Schreiben (4. Juni) an WTB-Präsident Stefan Hofherr und den badischen Präsidenten Stefan Bitenc hat Baden-Württembergs Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann bestätigt, dass ab sofort wieder im Tennis Doppelspiel erlaubt ist.

Wörtlich schreibt die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Präsident Bitenc,
sehr geehrter Herr Präsident Hofherr,
in den vergangenen Wochen hatten Sie sich mit Ihrem gemeinsamen Schreiben an mich gewandt und auf die Situation des Tennissports in der Corona-Pandemie aufmerksam gemacht. Dabei war es Ihnen ein wichtiges Anliegen, dass das Spiel im Doppel wieder zugelassen wird.

Die Strategie der Landesregierung, in zeitlich klar definierten Schritten wieder mehr Freiräume im sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zuzulassen, ist bis jetzt aufgegangen. Trotz der Lockerungen ist ein flächendeckender Wiederanstieg der Zahl der Neuinfektionen nicht erfolgt.

Diese erfreuliche Entwicklung ermöglicht es uns, auch Einzelanliegen neu zu bewerten und im Zuge der Auslegungszuständigkeit des Kultusministeriums anders zu entscheiden als bisher. Hierzu zählt auch das Tennisspiel im Doppel, das ab sofort wieder zulässig ist. Es freut mich sehr, dass die Tennisbegeisterten im Land diesen schönen Sport wieder im Doppel ausüben können.

Tennisschuhe

Liebe Vereinskollegen,

es stehen aus der letzten Saison 2019 noch Tennisschuhe im Vereinsheim, die über den Winter untergestellt waren. Diese haben wir wieder in einem Behälter gesammelt.

Die Schuhe, die bis zum 15. Juni nicht entnommen sind, werden von uns entsorgt.

Dieses zur Info!

Liebe Grüße

Euer Vorstand