Archiv für den Monat: Mai 2021

Neueste Corona Regelung TC L ab 28.05.21

Liebe Mitglieder,
die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Biberach ist seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit treten die Einschränkungen durch die Bundesnotbremse ab Freitag, 28. Mai 2021, außer Kraft. Gleichzeitig treten die Regelungen des ersten von drei Öffnungsschritten entsprechend der Corona-Verordnung des Landes in Kraft.

Dies bedeutet auch Änderungen und Lockerungen beim Tennis. Nachfolgend sind die für unsere Mitglieder relevanten Änderungen und die dazugehörigen Regelungen/Bedingungen aufgeführt:

Änderung Bedingungen
Doppelspiel ist wieder erlaubt  

–       Bei einem Doppel mit Personen aus mehr als 2 Haushalten wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen (Nachweis erforderlich)

–       Bei einem Doppel mit Personen aus maximal 2 Haushalten (entspricht aktuellen Kontaktbeschränkungen: Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) wird kein Coronatest benötigt

–       Kinder bis einschließlich 13 Jahre benötigen keinen Coronatest

 

Gruppentraining ist wieder erlaubt Gruppentraining ist mit maximal 20 Personen je Tennisplatz unabhängig vom Alter möglich.

Regelung ab 14 Jahre:

Es wird von jedem Teilnehmer (auch von der Anleitungsperson) ein Coronatest benötigt. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

 

Regelung bis einschließlich 13 Jahre:

Nehmen an dem Tennisgruppentraining nur Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (d.h. einschließlich 13 Jahre) teil, so entfällt die Testpflicht aller Teilnehmer und der Anleitungsperson.

 

Dokumentationspflicht:

Die Dokumentation der Teilnehmer beim Gruppentraining bzw. Mannschaftstraining erfolgt entweder durch die Anleitungsperson oder durch die Trainingsteilnehmer selbst (falls nicht online über Buchungstool erfasst, dann durch manuelle Eintragung in ausgehängte Liste)

 

Clubgastronomie darf wieder öffnen  

–       Unsere Clubhausgastronomie darf von 6-21 Uhr geöffnet werden.

–       Es wird von jedem Gast ab sechs Jahren ein Coronatest benötigt. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

–       Es gilt sowohl im Innen- als auch Außenbereich Maskenpflicht, wenn sich Gäste nicht an ihrem Platz befinden.

–       Es besteht die Pflicht zur Aufnahme der Kontaktdaten.

–       Innen sind die Plätze einzuschränken (2,5 qm je Gast à maximal 20 Personen im Vereinsheim)

–       Die Tische müssen mindestens 1,5 m Abstand zueinander haben. Je Tisch maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.

Ausgangsbeschränkung fällt weg
Fragen und Antworten –       Wann gilt man als vollständig geimpft?

Vollständig geimpft ist eine Person, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

 

–       Wann gilt man als Genesen?

Als Genesen gilt, wer im Besitz eines auf sich ausgestellten Genesenennachweises ist.

 

–       Welche Coronatests gelten als gültiger Nachweis für`s Doppel und unsere Gastronomie?

o   Schnelltests, die in einem der offiziellen Schnelltestzentren durchgeführt und bestätigt wurden

o   Tests, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen (Nachweis erforderlich)

o   Zugelassene Laientests, die vor Ort unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert werden (unter Aufsicht der Pächter in der Gastronomie, des Trainers oder einer anderen festgelegten verantwortlichen Person beim Training/Doppelspiel)

 

–       Wie alt darf ein gültiger Nachweis über einen negativen Coronatest sein?

Ein gültiger Nachweis darf maximal 24 h alt sein.

 

Hinweis: Derzeit müssen Coronatests, die vor Ort durchgeführt werden sollen, selbst mitgebracht werden! Der TCL kann derzeit keine Tests anbieten.

 

Weitere Informationen –    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

–    https://www.wtb-tennis.de/vereinsservice/corona-faq/inzidenzwert-unter-100oeffnungsschritt-1-stand-19052021.html

Alle weiteren, bereits bekanntgegebenen Regelungen gelten weiterhin uneingeschränkt. Wir bitten alle unsere Mitglieder diese Regelungen einzuhalten, um Sanktionen bei einer unangemeldeten Kontrolle durch zuständige Behörden – die mit den anstehenden Öffnungen zu erwarten ist – zu verhindern.

Originaldokument – besser lesbar!