Satzungsänderungsantrag:

Bisherige Version:

§ 7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
(1) Der Vorstand hat alljährlich bis spätestens 1.5. nach Abschluss des
vergangenen Geschäftsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen. Die Einberufung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin
mit der Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung, per E-Mail
oder durch Veröffentlichung in der Tagespresse erfolgen.
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn sie der
Vorstand zur Regelung wichtiger Vereinsangelegenheiten für notwendig
erachtet oder wenn sie von mindestens 25% der ordentlichen Mitglieder
schriftlich mit Begründung beantragt wird. Die Einberufung muss
mindestens 10 Tage vor dem Termin mit der Angabe der Tagesordnung
durch schriftliche Einladung, per E-Mail oder durch Veröffentlichung in der
Tagespresse erfolgen.

Änderungsvorschlag:

§ 7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
(1) Der Vorstand hat alljährlich bis spätestens 1.5. nach Abschluss des
vergangenen Geschäftsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen. Die Einberufung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin
mit der Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung, per E-Mail
oder durch Veröffentlichung auf der Homepage des TC Laupheim.
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn sie der
Vorstand zur Regelung wichtiger Vereinsangelegenheiten für notwendig
erachtet oder wenn sie von mindestens 25% der ordentlichen Mitglieder
schriftlich mit Begründung beantragt wird. Die Einberufung muss
mindestens 10 Tage vor dem Termin mit der Angabe der Tagesordnung
durch schriftliche Einladung, per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Homepage des TC Laupheim.