Archiv des Autors: Michael Maly

Plätze TC Laupheim sind ab sofort bespielbar!

Nach dem heutigen Arbeitseinsatz sind unsere Plätze bereits am 16.04.22 bespielbar!

Das Platzbuchungstool ist freigeschaltet – allerdings sind die Plätze sehr trocken und anfällig gegen Schäden, da sie noch weich sind.

Bitte unbedingt genügend wässeren und behutsam nutzen, bitte vermeidet Schäden in den ersten Wochen, bis sie fester geworden sind.

Der Vorstand TC L wünscht viel Spaß beim Spiel im Freien!

Platzeröffnung bleibt beim 30.04.22 ab 14:00 Uhr mit kleinem Turnier!

Plätze vorerst fertig

Die Arbeiten wurden gerade noch rechtzeitig vor dem Sturm am 07.04. fertig.

Die Plätze haben jetzt automatisch viel Wasser bekommen und werden nächste Woche, sobald die Wetterberuhigung da ist, fertig hergerichtet.
Eine Freigabe zum Spielen an Ostern ist nicht ausgeschlossen – damit wären wir zwei Wochen früher, als sonst.
Aber noch ist es nicht soweit – noch’n bisschen Wetterglück ist nötig.

(My)

Vorbereitung auf die Saison

Die Vorbereitungen auf die Spielsaison laufen!

Geplant ist gegen Mittwoch nächste Woche (06.04.) die Tennisplätze durch eine Firma vorbereiten zu lassen, was aber wetterabhängig ist.

Sollte der Plan klappen, können die Plätze voraussichtlich an Ostern bespielt werden. Die Platzeröffnung wird Ende April stattfinden.

Die Vorstandschaft

 

Letzter Einsatz der Hobbys in Oggelsbeuren

Am Samstag, 24.07. kämpften sich die Laupheimer Hobbys ab 11:00 Uhr in Oggelsbeuren durch ihren letzten Saisoneinsatz.

Geschwächt durch insgesamt 4 fehlende Personen musste aufgefüllt werden. Der Beginn mit Damen und Herreneinzel wurde wacker gewonnen und mit 2 Siegen ging es etwas leichter in die Doppel.

Das Herrendoppel wurde durch Verletzung eines Gegenspielers gewonnen, das Damendoppel musste abgegeben werden.

Die folgenden 3 Mixed wurden leider verloren, davon einmal knapp.

Der Abschlußstand 3:4 war berechtigt – die Gastgeber waren stark und das Essen war lecker!

Corona Regelung des TC Laupheim ab 11.06.21

Regelung und Ablauf zum Nachweis für Getestete, Geimpfte und Genesene

Wir bitten im Interesse aller, diese Regelungen einzuhalten. Der Vorstand trägt für die Erfüllung der Nachweispflicht die rechtliche Verantwortung. Bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden kann dies zu empfindlichen Geldstrafen für den Verein und die entsprechenden Mitglieder wegen einer Ordnungswidrigkeit führen. Unter diesen Umständen könnte die Anlage nicht mehr durchgehend für alle Mitglieder geöffnet werden.

Vorgehen für Geimpfte und Genesene:

  • Buchung des Platzes über Buchungstool oder manuelle Eintragung in aushängender Liste am TC (Vorgehen wie bisher auch)
  • Alle Spielteilnehmer, die geimpft oder genesen sind, übermitteln per Foto/Kopie einmalig
    ihren gültigen Nachweis vor Betreten des Vereinsgeländes (Nachweis gilt ab dann als
    erbracht; Ausnahme: Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für Genesene)
  • Der Nachweis kann entweder per E-Mail oder Whatsapp bzw. Signal eingereicht werden:
    • E-Mail: corona@tc-laupheim.de
    • Whatsapp / Signal: 0176/31566325 (Nummer der Corona-Beauftragten Katrin Liebscher)

Vorgehen für Getestete:

Gilt für alle Mitglieder ab 6 Jahren, die keinen gültigen Nachweis für Geimpfte oder Genesene besitzen!

  • Buchung des Platzes über Buchungstool oder manuelle Eintragung in aushängende Liste am TC (Vorgehen wie bisher auch)
  • Alle Spielteilnehmer übermitteln vor Betreten des Vereinsgeländes (auch bei Eintragung in manuelle Liste!) ihren gültigen Testnachweis
  • Der Nachweis kann entweder per E-Mail oder Whatsapp bzw. Signal eingereicht werden:
    • E-Mail: corona@tc-laupheim.de
    • Whatsapp/Signal: 0176/31566325 (Nummer der Corona-Beauftragten Katrin Liebscher)
  • Folgende Regelung zur Gültigkeit von Testnachweisen gelten:
    • Für Erwachsene: Negativer Testnachweis von anerkannten Teststellen (Schnelltestzentren/Ärzten in Laupheim und Umgebung, Arbeitgebern), der zu Spielbeginn nicht älter als 24 Stunden alt sein darf
    • Für SchülerInnen: Negativer Testnachweis von der Schule bescheinigt, der zu Spielbeginn nicht älter als 60 Stunden alt sein darf oder negativer Testnachweis wie bei Erwachsenen (siehe Punkt vorher)
  • Dieser Nachweis ist für jeden Tag, an dem die Anlage betreten wird zu erbringen

Test vor Ort und Test für Training:

  • In Einzelfällen kann bei unserem Bewirtungsteam (Mile) oder fürs Training beim Trainer ein
    mitgebrachter, zugelassener Test durchgeführt werden. Dieser wird vor Ort als erfolgt dokumentiert
  • Die Regelung mit der Einsendung der Nachweise gilt nur für das freie Spiel (im Training bei
    Trainern wird der Nachweis mitgebracht und dort vor Ort kontrolliert oder der Test vor Ort
    durchgeführt und dokumentiert)

Neueste Corona Regelung TC L ab 28.05.21

Liebe Mitglieder,
die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Biberach ist seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit treten die Einschränkungen durch die Bundesnotbremse ab Freitag, 28. Mai 2021, außer Kraft. Gleichzeitig treten die Regelungen des ersten von drei Öffnungsschritten entsprechend der Corona-Verordnung des Landes in Kraft.

Dies bedeutet auch Änderungen und Lockerungen beim Tennis. Nachfolgend sind die für unsere Mitglieder relevanten Änderungen und die dazugehörigen Regelungen/Bedingungen aufgeführt:

Änderung Bedingungen
Doppelspiel ist wieder erlaubt  

–       Bei einem Doppel mit Personen aus mehr als 2 Haushalten wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen (Nachweis erforderlich)

–       Bei einem Doppel mit Personen aus maximal 2 Haushalten (entspricht aktuellen Kontaktbeschränkungen: Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) wird kein Coronatest benötigt

–       Kinder bis einschließlich 13 Jahre benötigen keinen Coronatest

 

Gruppentraining ist wieder erlaubt Gruppentraining ist mit maximal 20 Personen je Tennisplatz unabhängig vom Alter möglich.

Regelung ab 14 Jahre:

Es wird von jedem Teilnehmer (auch von der Anleitungsperson) ein Coronatest benötigt. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

 

Regelung bis einschließlich 13 Jahre:

Nehmen an dem Tennisgruppentraining nur Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (d.h. einschließlich 13 Jahre) teil, so entfällt die Testpflicht aller Teilnehmer und der Anleitungsperson.

 

Dokumentationspflicht:

Die Dokumentation der Teilnehmer beim Gruppentraining bzw. Mannschaftstraining erfolgt entweder durch die Anleitungsperson oder durch die Trainingsteilnehmer selbst (falls nicht online über Buchungstool erfasst, dann durch manuelle Eintragung in ausgehängte Liste)

 

Clubgastronomie darf wieder öffnen  

–       Unsere Clubhausgastronomie darf von 6-21 Uhr geöffnet werden.

–       Es wird von jedem Gast ab sechs Jahren ein Coronatest benötigt. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

–       Es gilt sowohl im Innen- als auch Außenbereich Maskenpflicht, wenn sich Gäste nicht an ihrem Platz befinden.

–       Es besteht die Pflicht zur Aufnahme der Kontaktdaten.

–       Innen sind die Plätze einzuschränken (2,5 qm je Gast à maximal 20 Personen im Vereinsheim)

–       Die Tische müssen mindestens 1,5 m Abstand zueinander haben. Je Tisch maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.

Ausgangsbeschränkung fällt weg
Fragen und Antworten –       Wann gilt man als vollständig geimpft?

Vollständig geimpft ist eine Person, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

 

–       Wann gilt man als Genesen?

Als Genesen gilt, wer im Besitz eines auf sich ausgestellten Genesenennachweises ist.

 

–       Welche Coronatests gelten als gültiger Nachweis für`s Doppel und unsere Gastronomie?

o   Schnelltests, die in einem der offiziellen Schnelltestzentren durchgeführt und bestätigt wurden

o   Tests, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen (Nachweis erforderlich)

o   Zugelassene Laientests, die vor Ort unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert werden (unter Aufsicht der Pächter in der Gastronomie, des Trainers oder einer anderen festgelegten verantwortlichen Person beim Training/Doppelspiel)

 

–       Wie alt darf ein gültiger Nachweis über einen negativen Coronatest sein?

Ein gültiger Nachweis darf maximal 24 h alt sein.

 

Hinweis: Derzeit müssen Coronatests, die vor Ort durchgeführt werden sollen, selbst mitgebracht werden! Der TCL kann derzeit keine Tests anbieten.

 

Weitere Informationen –    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

–    https://www.wtb-tennis.de/vereinsservice/corona-faq/inzidenzwert-unter-100oeffnungsschritt-1-stand-19052021.html

Alle weiteren, bereits bekanntgegebenen Regelungen gelten weiterhin uneingeschränkt. Wir bitten alle unsere Mitglieder diese Regelungen einzuhalten, um Sanktionen bei einer unangemeldeten Kontrolle durch zuständige Behörden – die mit den anstehenden Öffnungen zu erwarten ist – zu verhindern.

Originaldokument – besser lesbar!