Archiv der Kategorie: Vereinsarbeit

Bonus Blind Date am kommenden Samstag

Liebe Mitglieder,

wir laden herzlich zum Bonus Blind Date am kommenden Samstag um 16:00 Uhr ein!

Im Anschluss bietet Svetlana einen Feuertopf mit Kartoffelgratin und Salaten an. Zur besseren Planung wäre eine Voranmeldung auf der Liste am Vereinsheim hilfreich.

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

Der Vorstand informiert über weitere Lockerungen

Mit dem Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung BaWü weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen, die auch unser Vereinsleben betreffen.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

  • „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“ (CoronaVO vom 10.06.2020)

Damit wird das Aufenthaltsverbot auf unserer Terrasse bei Nichtverzehr in unserer Vereinsgaststätte aufgehoben.

  • Mit der oben genannten Änderung dürfen an einem Tisch unserer Vereinsgaststätte ebenfalls bis zu 10 Personen sitzen. Damit kann auch unser Stammtisch im Vereinsheim wieder genutzt werden.

Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen Kontakte möglichst einzuschränken und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Der Vorstand bittet seine Mitglieder – trotz aller Lockerungen – die weiterhin geltenden Vorschriften einzuhalten.

Doppel Spiel ist seit 04.06.20 in BaWü wieder erlaubt!

Mit Meldung vom 04.06. übermittelt der WTB die Erlaubnis des Landes BaWü Doppel wieder spielen zu dürfen.

Eilmeldung (4. Juni) Das Ziel ist erreicht: Doppelspiel ist ab sofort erlaubt

Die Bemühungen der Tennislandesverbände haben Früchte getragen. Mit heutigem Schreiben (4. Juni) an WTB-Präsident Stefan Hofherr und den badischen Präsidenten Stefan Bitenc hat Baden-Württembergs Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann bestätigt, dass ab sofort wieder im Tennis Doppelspiel erlaubt ist.

Wörtlich schreibt die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Präsident Bitenc,
sehr geehrter Herr Präsident Hofherr,
in den vergangenen Wochen hatten Sie sich mit Ihrem gemeinsamen Schreiben an mich gewandt und auf die Situation des Tennissports in der Corona-Pandemie aufmerksam gemacht. Dabei war es Ihnen ein wichtiges Anliegen, dass das Spiel im Doppel wieder zugelassen wird.

Die Strategie der Landesregierung, in zeitlich klar definierten Schritten wieder mehr Freiräume im sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zuzulassen, ist bis jetzt aufgegangen. Trotz der Lockerungen ist ein flächendeckender Wiederanstieg der Zahl der Neuinfektionen nicht erfolgt.

Diese erfreuliche Entwicklung ermöglicht es uns, auch Einzelanliegen neu zu bewerten und im Zuge der Auslegungszuständigkeit des Kultusministeriums anders zu entscheiden als bisher. Hierzu zählt auch das Tennisspiel im Doppel, das ab sofort wieder zulässig ist. Es freut mich sehr, dass die Tennisbegeisterten im Land diesen schönen Sport wieder im Doppel ausüben können.

Der Vorstand informiert über Neuerungen bezüglich der Corona-Verordnung (20.05.20)

Liebe Mitglieder,

die ersten Tage auf dem Tennisplatz liegen hinter uns. Die Bedingungen, unter denen wir unsere Anlage wieder nutzen dürfen, sind für alle sehr gewöhnungsbedürftig. Auch für die Vorstandschaft sind nicht alle Vorgaben der Verordnungen logisch und nachvollziehbar – aber die Umsetzung und Einhaltung wird von uns gefordert.

Um eine Geldstrafe oder gar eine Schließung der Anlage wegen Verstoßes von Auflagen unter allen Umständen zu vermeiden, ist es daher zwingend notwendig, dass sich alle Mitglieder an die bestehenden Verordnungen und die aushängenden Hinweise auf dem TCL-Gelände halten.

Ein sehr sensibler Bereich unseres Vereinsgeländes ist die Clubterrasse. Hier findet in normalen Zeiten das eigentliche Vereinsleben statt. In Zeiten von Corona-Verordnungen darf sie aber nicht so genutzt werden, wie wir es gewohnt sind und wie wir es uns wünschen würden.

Mit der neuen Verordnung vom 16.05.2020 und der Erlaubnis zur Öffnung von Speisewirtschaften darf unsere Clubterrasse zumindest eingeschränkt wieder genutzt werden. Erlaubt ist der Aufenthalt auf der Terrasse derzeit nur in Verbindung mit dem Verzehr (Getränke und/oder Speisen) in unserer Vereinsgaststätte unter Einhaltung der Auflagen (siehe Information weiter unten bzw. Aushang am Vereinsheim).

Ansonsten besteht auf der Terrasse ein Aufenthaltsverbot!

Für Mitglieder, die unser Vereinslokal nutzen möchten, gelten folgende behördliche Auflagen:

Unsere Anlage zählt zum öffentlichen Raum. Daher gelten neben der CoronaVO Sportstätten und der CoronaVO Gaststätten auch alle weiteren Richtlinien der jeweils aktuellen Verordnung der Landesregierung (zu finden unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ )

 

 

Platzeröffnung TC Laupheim unter gewissen Bedingungen

Liebe Mitglieder,

wir dürfen ab 11.05.20 wieder Tennis spielen. Nun ist es an uns verantwortungsbewusst mit dieser wiedergewonnenen Freiheit umzugehen. Die Corona-Krise wird uns im Alltag noch einige Zeit begleiten – auch in unserem gemeinsamen Vereinsleben. Was ist erlaubt? Worauf muss geachtet werden? Die Vorstandschaft wird sich darum bemühen, Sie bei Inkrafttreten neuer Verordnungen über aktuelle Entwicklungen, die unser Vereinsleben betreffen, zu informieren (E-Mail, Website, Aushänge, Hinweisschilder). Wir bitten unsere Mitglieder im Interesse aller Beteiligten darum, diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Richtlinien einzuhalten. Ein Verein lebt vom sozialen Miteinander, daher setzt der Vorstand hier bewusst auf Ihre Eigenverantwortung. Denken Sie immer daran: Es geht um den Schutz und die Gesundheit jedes Einzelnen.

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern eine gesunde Tennissaison 2020!

Der Vorstand des TC Laupheim 1904 e.V.

Aktuelle Verhaltensregeln auf dem Gelände des TCL
(Unter Einhaltung geltender Verordnungen, Stand 09.05.2020)

  1. Die Namen aller Spieler müssen in jedem Einzelfall über das Online Buchungssystem  gebucht und dokumentiert werden (siehe Online-Buchungssystem bzw. Liste Platzbelegungstafel; die Magnet-Namensschilder entfallen).
    Details dazu in zweiter Mail
  2. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also auch beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  3. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
  4. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  5. Derzeit dürfen nur Einzel gespielt werden. Training ist unter Einhaltung der Richtlinien mit bis zu 4 Trainingsteilnehmern möglich.
    Die benutzten Sportgeräte müssen nach der Benutzung eigenverantwortlich sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  6. Die Nutzung der Clubgaststätte und der Aufenthalt auf der Terrasse ist derzeit nicht gestattet.
  7. Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nicht erlaubt. Die Toiletten sind geöffnet, dürfen aber nur von jeweils 1 Person betreten werden.
  8. Das Spielgerüst und die Ballwand dürfen genutzt werden. Die geltende Verordnung ist einzuhalten (1 Kind/10 m² unter Aufsicht eines Erwachsenen).
  9. Eltern bitten wir darum, diese Verhaltensregeln auch an ihre Kinder weiterzugeben.
  10. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere hauptverantwortliche Corona-Beauftragte Katrin Liebscher oder ein anderes Vorstandsmitglied.

Der Vorstand informiert

Liebe Mitglieder des TC Laupheim,

nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch rückt die Öffnung der Plätze näher. Ab dem 11. Mai darf unsere Anlage unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen offiziell wieder öffnen. Die Vorstandschaft arbeitet bereits an einem Konzept, um eine zeitnahe Öffnung unter den vorgegebenen Bedingungen zu ermöglichen.

Anhand der aktuellen Verordnungen des Landes und der Empfehlungen des DTB und WTB können wir bereits einige Vorkehrungen treffen. Allerdings stehen zu den Öffnungen am 11. Mai noch aktualisierte Verordnungen aus, so dass wir unter Umständen erst kurzfristig auf weitere nötige Maßnahmen reagieren können. Erst wenn wir die Umsetzung und Einhaltung aller nötigen Maßnahmen gewährleisten können, kann unsere Anlage für unsere Mitglieder geöffnet werden. Die Gesundheit und der Schutz aller unserer Mitglieder muss hier an erster Stelle stehen.

Damit Sie sich schon einmal mit den Rahmenbedingungen vertraut machen können, unter denen Sie voraussichtlich wieder in den Genuss unseres geliebten Tennissports kommen, hier die Schutzempfehlungen des WTB:

SCHUTZEMPFEHLUNGEN_DES_WTB_ZUM_TRAINING_UND_SPIEL_AUF_TENNISPLAETZEN (veraltet – deshalb entfernt)

Ein weiterer wichtiger Faktor zur Freigabe des Spielbetriebs sind unsere Plätze. Derzeit sind diese noch nicht bespielbar. Im Moment sind die Plätze noch zu weich und um eine gute Qualität der Plätze über die gesamte Saison zu gewährleisten, wollen wir eine zu frühzeitige Freigabe vermeiden. Unser Platzwart Willi Schuller gibt alles, dennoch wäre es möglich, dass der Spielbetrieb am 11. Mai noch nicht starten kann.

Die Vorstandschaft wird Sie aber über alle weiteren Entwicklungen zeitnah informieren.

Bleiben Sie gesund! In Vorfreude auf ein baldiges Wiedersehen verbleiben wir mit sportlichem Gruß,

der Vorstand des TC Laupheim 1904 e.V.